Hotline - Nummer: 0391 - 53 63 180

Tickets

EINZELFAHRAUSWEIS

Erwachsener

  • gültig für Personen ab dem 12. Lebensjahr
  • Fahrausweis gültig für eine einfache Fahrt am Lösungstag
  • Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig 

Kind 0 - 5 Jahre

  • unentgeltliche Beförderung
  • nicht mehr als 2 Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fahrausweis
  • für jedes weitere Kind muss ein Fahrausweis "Kind" gelöst werden 
  • Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig 

Kind 6 - 11 Jahre

  • gültig für ein Kind von 6 bis 11 Jahren
  • Fahrausweis gültig für eine einfache Fahrt am Lösungstag
  • Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig

4-Fahrten-Karte Erwachsener

  • rabattierter Fahrausweis
  • gültig für Personen ab 12 Jahren
  • max. 4 Fahrten möglich entsprechend der Anzahl der Teilstrecken
  • Fahrausweis ist vor Fahrtantritt zu entwerten
  • je Feld nur eine Entwertung

4-Fahrten-Karte Kind

  • gültig für ein Kind von 6 bis 11 Jahren
  • max. 4 Fahrten möglich entsprechend der Anzahl der Teilstrecken
  • Fahrausweis ist vor Fahrtantritt zu entwerten
  • je Feld nur eine Entwertung 

Kurzstrecke

  • gültig für eine Person 
  • berechtigt zu einer Fahrt von bis zu 3 Haltestellen
  • nur in den Zonen der Stadtgebiete Lutherstadt Eisleben, Hettstedt oder Sangerhausen gültig

TAGESNETZKARTE

  • gültig am Lösungstag im gesamten Liniennetz der VGS
  • berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten 
  • ist nicht übertragbar

SCHÜLER UND AUSZUBILDENDE

Wochenkarte für Auszubildende 

  • für alle Schüler/Auszubildende
  • Antragstellung erfolgt mit einem Berechtigungsnachweis 
  • der abgestempelte Nachweis zusammen mit einem Lichtbild, ist bei der VGS wie folgt vorzulegen:
    • persönlich in den Betriebshöfen oder Agenturen
    • auf postalischen Weg
    • Einrichtung sammelt die Anträge und reicht gemeinschaftlich ein
  • bei Vorlage des Nachweises und des aktuellen Lichtbildes füllen wir die persönliche Kundenkarte vor Ort zu unseren Servicezeiten aus
  • Berechtigungskarte muss beim Kauf eines Tickets vorgezeigt werden
  • personengebunden und nicht übertragbar
  • streckenbezogen
  • innerhalb der aufgedruckten Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • gleitend ab dem 1. Geltungstag für eine Woche gültig
  • im Stadtverkehr als Netzkarte gültig

Monatskarte für Auszubildende

  • für alle Schüler/Auszubildende
  • Antragstellung erfolgt mit einem Berechtigungsnachweis
  • der abgestempelte Nachweis zusammen mit einem Lichtbild, ist bei der VGS wie folgt vorzulegen:
    • persönlich in den Betriebshöfen oder Agenturen
    • auf postalischen Weg
    • Einrichtung sammelt die Anträge und reicht gemeinschaftlich ein
  • bei Vorlage des Nachweises und des aktuellen Lichtbildes füllen wir die persönliche Kundenkarte vor Ort zu unseren Servicezeiten aus
  • Berechtigungskarte muss beim Kauf eines Tickets vorgezeigt werden 
  • personengebunden und nicht übertragbar
  • streckenbezogen
  • innerhalb der aufgedruckten Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • gleitend ab dem 1. Geltungstag für einen Monat gültig
  • im Stadtverkehr als Netzkarte gültig

Freizeitcard

  • für alle Schülerinnen und Schüler der 1. – 12. Klasse
  • gültig an Schultagen ab 15.00 Uhr
  • am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien rund um die Uhr gültig
  • monatsweise mit gleitender Gültigkeit

Wohin kann ich mit dem Ticket fahren?

  • im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz und im östlichen Teil des Kyffhäuserkreises

Wie erhalte ich meine Freizeitcard?

  • Schulbescheinigung oder der durch die Schule abgestempelte Berechtigungsnachweis zusammen mit einem Lichtbild, ist bei der VGS wie folgt vorzulegen:
    • persönlich in den Betriebshöfen oder Agenturen
    • auf postalischen Weg
    • Einrichtung sammelt die Anträge und reicht gemeinschaftlich ein
  • bei Vorlage des Nachweises und des aktuellen Lichtbildes füllen wir die persönliche Kundenkarte vor Ort zu unseren Servicezeiten aus
  • Die Freizeitcard ist monatlich unter Vorlage der Kundenkarte bei unseren Fahrpersonalen als preiswerte Alternative für aktuell 12 Euro erhältlich.

(Künftige Tarifanpassungen sind zu berücksichtigen.)

Wichtig:

Die Freizeitcard ist nur zur eigenen Nutzung bestimmt. Sie gilt ausschließlich zur Freizeitgestaltung und darf nicht zu Schul- oder Ausbildungszwecken verwendet werden.

Servicezeiten Betriebshöfe

  • Betriebshof Hettstedt (Ritteröder Straße 11, 06333 Hettstedt): Mo., Di., Mi.  Fr. 10.00 - 16.00 Uhr, Do. 10.00 - 18.00 Uhr
  • Betriebshof Sangerhausen (Riestedter Straße 41, 06526 Sangerhausen): Mo. - Fr. 10.00 - 14.00 Uhr

Azubi-Ticket Thüringen

  • für Berufschüler und Berufsschülerinnen, welche entsprechend den Bedienungen für den Erwerb und die Nutzung des Ticket (Bildungseinrichtungen) berechtigt sind
  • ist als Zeitkarte im Abonnement bei den Schienenpersnennahverkehrsunternehmen (SPNV) in Thüringen und im Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) erhältlich
  • Ticket kann u.a. unter www.vmt-thueringen.de beantragt werden 
  • VGS erkennt das Ticket  an, aber verkauft es nicht­

WOCHENKARTEN/ MONATSKARTEN

Wochenkarten Jedermann

  • gültig für eine Person
  • übertragbar und streckenbezogen
  • innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer und Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • gleitend ab dem 1. Geltungstag eine Woche gültig
  • an Wochenenden und an Feiertagen kostenlose Mitnahme von einem Erwachsenen und 2 Kindern bis 11 Jahre
  • im Stadtverkehr als Netzkarte gültig

Monatskarten Jedermann

  • gültig für eine Person 
  • übertragbar und streckenbezogen
  • innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer und Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • gleitend ab dem 1. Geltungstag einen Monat gültig
  • an Wochenenden und an Feiertagen kostenlose Mitnahme von einem Erwachsenen und 2 Kindern bis 11 Jahre
  • im Stadtverkehr als Netzkarte gültig

Monatskarte im Abonnement

  • 10 Monate bezahlen – 12 Monate fahren 
  • gültig für eine Person
  • innerhalb der aufgedruckten Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • übertragbar und streckenbezogen
  • an Wochenenden und Feiertagen kostenlose Mitnahme von einem Erwachsenen und 2 Kindern bis 11 Jahre
  • im Stadtverkehr als Netzkarte gültig
  • Antragstellung erfolgt mit einem Bestellschein
  • der ausgefüllte Bestellschein zusammen mit einem Lichtbild, ist bei der VGS wie folgt vorzulegen:
    • persönlich in den Betriebshöfen oder Agenturen
    • auf postalischen Weg
  • Ausgabe erfolgt durch die Verwaltung der VGS
  • Abschluss des Abonnemnts jeweils zum 1. eines jeden Monats möglich

60AKTIV-TICKET

Mit dem 60aktiv-Ticket quer durch die Heimat

  • Das Ticket ist für 46,00 € in den Bussen der Verkehrsgesellschaft Südharz nach Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) erhältlich. Es ist nur mit Unterschrift des Käufers gültig.
  • Das Ticket kann von Personen ab dem 60. Geburtstag erworben werden und ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
  • Es ist eine gleitende Monatsnetzkarte und berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im gesamten Liniennetz der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH. Kaufen Sie das Ticket zum Beispiel an einen 16. Oktober, dann ist es bis 15. November gültig.
  • Das 60aktiv-Ticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu 2 Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (11 Jahre) .
  • Auf den Linien 700 und 530 gilt das Ticket ausschließlich in den Bussen der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH.

STADTVERKEHR

Zone Stadtverkehr

  • gültig für eine Person im Stadtgebiet Lutherstadt Eisleben, Hettstedt oder Sangerhausen
  • kein Zuschlag für den Umstieg innerhalb der Stadt 
  • nächster Anschluss ist zu nutzen
  • Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig

Kurzstrecke

  • gültig für eine Person 
  • berechtigt zu einer Fahrt von bis zu 3 Haltestellen
  • nur in den Zonen der Stadtgebiete Lutherstadt Eisleben, Hettstedt oder Sangerhausen gültig

LÄNDERTICKETS (NUR AUF LANDESNETZLINIEN)

zu den Landesnetzlinien gehören:

  • VGS-410 (Eisleben-Hettstedt-Aschersleben)
  • VGS-420 (Eisleben-Mansfeld-Hettstedt)
  • VGS-450 (Sangerhausen-Stolberg-Güntersberge)
  • VGS-460 (Sangerhausen-Pölsfeld-Wippra-Hettstedt)
  • Linie 700 (Eisleben-Querfurt)

Bahncard 25, 50 und My Bahncard 25/50

  • Inhaber einer Bahncard 25, 50 oder My Bahncard 25/50 erhalten bei Vorlage in den Landesnetzlinien einen ermäßigten Einzelfahrausweis Kind

Bahncard 100

  • Inhaber einer Bahncard 100 sind bei Vorlage auf den landebedeutsamen Linien zur kostenlosen Weiterfahrt berechtigt

Quer-durchs-Land-Ticket

  • kostenlose Mitnahme in den Landesnetzlinien
  • werktags ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages
  • Wochenenden und an Feiertagen bis 3.00 Uhr des Folgetages 

 

Sondertickets

BABY-TICKET

  • Ausstellung des Tickets durch Jugendamt
  • ab Ausstellung 1 Jahr gültig
  • berechtigt zur kostenlosen Nutzung aller VGS-Linien im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz sowie auf den landkreisübergreifenden Linien:
    VGS-480 (Sangerhausen-Artern-Allstedt)
    VGS-410 (Eisleben-Hettstedt-Aschersleben)
    VGS-440  (Eisleben-Seeburg-Halle)
    Linie 700 (Eisleben-Querfurt)
  • gültig für jeweils 1 Elternteil und eine Begleitperson in Begleitung des Babys

HATIX

  • kostenlose Nutzung des ÖPNV für kurtaxzahlende Urlauber im LK Harz
  • nicht übertragbar
  • gilt auf folgenden VGS-Linien:
    VGS-423 (Relation Wippra-Harzgerode)
    VGS-450 (Sangerhausen-Kelbra-Stolberg-Breitenstein-Güntersberge)
    VGS-453 (Sangerhausen-Martinsrieth-Brücken-Wallhausen-Bennungen/Tilleda-Roßla-Berga-Stolberg-Breitenstein)
    VGS-460 (Relation Sangerhausen-Wippra)

FAMILIEN UND SOZIALPASS

  • gültig für Familien- und Sozialpass Inhaber im LK Mansfeld-Südharz
  • berechtigt bei Vorlage zum Kauf eines ermäßigten Einzelfahrausweises Erwachsener
  • nicht übertragbar

MOBI-CARD IM KYFFHÄUSERKREIS

  1. Was ist die Mobi-Card?
    • mit der Mobi-Card erhält man eine 50 % Rabattierung auf folgende Fahrausweise:
    • Einzelfahrausweise
    • Mehrfahrtenkarten
    • Wochenkarten
    • Monatskarten
       
  2. Wer ist berechtigt?
    • über die Anspruchsberechtigung und Ausgabe entscheidet der Kyffhäuserkreis
    • Schüler und Stundenten haben keinen Anspruch
       
  3. Wo erhält man die Mobi-Card?
    • Bürgerbüro Artern
    • Bürgerservice Sondershausen
       
  4. Wo ist die Mobi-Card gültig?
    • auf allen Linien im Kyffhäuserkreis sowie auf den landkreisübergreifenden Linien:
    • VGS-483 (Roßleben-Schönewerda-Mönchpfiffel-Nikolausrieth-Allstedt)
    • VGS-492 (Bad Frankenhausen-Göllingen-Günserode-Heldrungen)
    • VGS-494 (Bad Frankenhausen-Kyffhäuser-Berga)
    • VGS-480 (Sangerhausen-Artern-Allstedt)
       
  5. Welche Zusatzleistung bietet die Mobi-Card?
    • Zeitfahrausweise sind gleitend gültig
    • berechtigt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Thüringen zur Mitnahme von einem Erwachsenen und 2 Kinder bis 11 Jahre
       
  6. Wie lange ist die Mobi-Card gültig?
    • ab Erhalt jeweils 6 Monate

     

Information:
Die Gültigkeit aller erworbener Zeit- und 4-Fahrten-Karten endet maximal 1 Monat nach Ablauf der Mobi-Card. Wochen- bzw. Monatskarten sind ab Kaufdatum gleitend eine Woche- bzw. einen Monat gültig.

 Preisübersicht in €

 12345678-910-1112-1314+
Mobi-Card
Einzelfahrausweis Erw.
1,001,101,201,301,502,002,302,402,602,903,20
Mobi-Card
4-Fahrten-Karte Erw.
3,203,403,704,204,806,407,207,508,309,3010,30
Mobi-Card
Wochenkarte 
9,409,9010,9012,4014,2018,8021,3022,1024,6027,4030,20
Mobi-Card
Monatskarte
28,5030,0033,0037,5043,0057,0064,5067,0074,5083,0091,50

WISELCARD

  • Gemeinschaftsprojekt 
  • gültig am Wochenende und Feiertagen in Sachsen-Anhalt
  • nicht übertragbar 
  • gilt auf den Strecken:
    • Sangerhausen - Wippra (Verkehrsgesellschaft Südharz mbH)
    • Helbra-Klostermansfeld - Vatterode - Wippra (Wipperliese)
    • Quedlinburg - Gernrode - Alexisbad - Harzgerode (Harzer Schmalspurbahn)
    • Quedlinburg - Quarmbeck - Bad Suderode - Gernrode - Mägdesprung - Alexisbad - Harzgerode  -
        Königerode - Popperode - Wippra (Harzer Verkehrsbetriebe GmbH)
  • können verkauft werden als:
    • Wiselcard Hund
    • Wiselcard klein
    • Wiselcard normal
    • Wiselcard groß

Alle Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.