Die EU-Verordnung legt die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr fest.
Gemäß Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 vom 23. Juli 2013 ist das Eisenbahn-Bundesamt zur nationalen Durchsetzungsstelle ernannt. Die Verordnung ist unter www.eur-lex.europa.eu einsehbar.
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Tel.: +49 228 30 795-400
Fax: +49228 30 795-499
E-Mail: fahrgastrechte(at)eba.bund.de
Web: www.eisenbahn-bundesamt.de
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Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
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