Regelungen bei Tarifänderungen
erstellt am: 21. Dezember 2022
Kategorie: VGS News
Wir führen zum 01. Januar 2023 eine moderate und maßvolle Tarifanpassung durch. Wir begründen diesen Schritt mit der Sicherstellung der Mobilität im Landkreis Mansfeld-Südharz und den östlichen Teil des Kyffhäuserkreises. Folgenede Regelungen sind bei Tarifänderungen zu beachten:
- Der letztmögliche Gültigkeitsbeginn von Zeitkarten zum bisherigen Tarif ist der Tag vor der Tarifanpassung. Zeitkarten mit erstem Gültigkeitstag der Tarifänderung werden zum neuen Tarif ausgegeben
- Ein Vorverkauf von Zeitkarten ist nicht möglich
- Nicht entwertete 4-Fahrten-Karten zum bisherigen Tarif können innerhalb eines Monats nach Tarifwechsel genutzt werden und anschließend innerhalb eines weiteren Monats in den Betriebshöfen der VGS in Hettstedt, Sangerhausen und Heldrungen erstattet werden
- Nach diesen zwei Monaten verlieren die Fahrausweise ihre Gültigkeit