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3G-Regelung im ÖPNV während Weihnachtsferien

erstellt am: 15. Dezember 2021
Kategorie: VGS News

Abschaffung der 3G-Vermutung für Schüler*innen während der Schulferien


Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist es gemäß § 28b Abs. 5 Nr. 1 IfSG künftig Schülerinnen und Schülern in den Schulferien nicht gestattet, den öffentlichen Personenverkehr zu nutzen, wenn sie die 3G-Anforderung (geimpft, genesen, getestet) nicht erfüllen. Diese Gesetzesverschärfung war im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen; sie wurde erst in der Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 2021 (Drucksache 20/250) eingefügt und wie folgt begründet:

„Es wird klargestellt, dass eine Beförderung von Schülerinnen und Schülern
nur außerhalb der allgemeinen Ferienzeiten von der Vorgabe nach Satz 1
Nummer 1 ausgenommen ist, da nur während dieser Zeit davon ausgegangen
werden kann, dass eine regelmäßige Testung stattfindet.“

 

Sachsen-Anhalt

Die Weihnachtsferien finden in Sachsen-Anhalt entsprechend der „Ferienordnung in den Schuljahren 2020/2021 bis 2023/2024“ (https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Dokumente/er-ferien_2024.pdf) vom 22.12.2021 bis 08.01.2022 statt. Für diesen Zeitraum gilt die 3-G-Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung des ÖPNV.

Thüringen

Die Weihnachtsferien finden in Thüringen finden vom 23.12.2021 bis 02.01.2022 statt (https://bildung.thueringen.de/schule/schulwesen/ferien). Für diesen Zeitraum gilt die 3-G-Regelungen auch für Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung des ÖPNV.