Hotline - Nummer: 0391 - 53 63 180

EINZELFAHRTEN

Erwachsener

  • gültig für eine Person ab 12 Jahren
  • eine einfache Fahrt am Lösungstag
  • Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig 

Kind 0 - 5 Jahre

  • unentgeltlich
  • nicht mehr als 2 Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fahrausweis
  • für jedes weitere Kind muss ein Fahrausweis "Kind" gelöst werden 

Kind 6 - 11 Jahre

  • gültig für ein Kind von 6 bis 11 Jahren
  • eine einfache Fahrt am Lösungstag
  • Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig

4-Fahrten-Karte Erwachsener

  • rabattierter Fahrausweis
  • gültig für Personen ab 12 Jahren
  • max. 4 Fahrten möglich entsprechend der Anzahl der Teilstrecken
  • vor Fahrtantritt zu entwerten
  • je Feld nur eine Entwertung

4-Fahrten-Karte Kind

  • gültig für ein Kind von 6 bis 11 Jahren
  • max. 4 Fahrten möglich entsprechend der Anzahl der Teilstrecken
  • vor Fahrtantritt zu entwerten
  • je Feld nur eine Entwertung 

Gruppenfahrten

  • ab 10 Personen mit gemeinsamen Reiseziel
  • Anmeldung mindestens 24 Stunden vor Beginn der Fahrt
  • ermäßigter Einzelfahrausweis "Reisegruppe" pro Person/Fahrt
  • gilt nicht in den Stadtgebieten

Kurzstrecke

  • gültig für eine Person 
  • ab Einstieg bis zu 3 Haltestellen 
  • nur in den Zonen der Stadtgebiete Luth. Eisleben,  Hettstedt oder Sangerhausen

TAGESNETZKARTE

  • gültig am Lösungstag im gesamten Liniennetz der VGS
  • berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten 
  • ist nicht übertragbar

SCHÜLER UND AUSZUBILDENDE

Wochenkarte für Auszubildende 

  • für alle Schüler/Auszubildende
  • Antragstellung erfolgt mit einem Berechtigungsnachweis 
  • gegen Vorlage des Nachweises und einem Lichtbild erhält Schüler/Auszubildender eine Berechtigungskarte 
  • diese muss beim Kauf eines Tickets vorgezeigt werden
  • personengebunden und nicht übertragbar
  • streckenbezogen
  • innerhalb der aufgedruckten Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • gleitend ab dem 1. Geltungstag gültig
  • im Stadtverkehr als Netzkarte

Monatskarte für Auszubildende

  • für alle Schüler/Auszubildende
  • Antragstellung erfolgt mit einem Berechtigungsnachweis
  • gegen Vorlage des Nachweises und einem Lichtbild erhält Schüler/Auszubildender eine Berechtigungskarte
  • Berechtigungskarte muss beim Kauf eines Tickets vorgezeigt werden 
  • personengebunden und nicht übertragbar
  • streckenbezogen
  • innerhalb der aufgedruckten Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • gleitend ab dem 1. Geltungstag gültig
  • im Stadtverkehr als Netzkarte

Azubi-Ticket Thüringen

  • Bei dem Azubi-Ticket Thüringen handelt es sich um ein Angebot des Freistaates Thüringen, des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT), der beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen und einiger Landkreise in Thüringen.Das Azubi-Ticket Thüringen können Berufsschüler nutzen, welche die in den Tarifbestimmungen des Azubi-Ticket Thüringen aufgeführten Bildungseinrichtungen besuchen.
  • Das Ticket gilt in allen Bussen, Bahnen und Straßenbahnen bei den beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie den Verkehrsunternehmen im VMT und dem Kyffhäuserkreis.
  • Das Azubi-Ticket Thüringen kann u.a. unter www.vmt-thueringen.de beantragt werden.  Die VGS erkennt das Ticket  an, aber verkauft es nicht.­

 

Freizeitcard

Wer kann die Freizeitcard nutzen?

  • alle Schülerinnen und Schüler der 1. – 12. Klasse

Wann ist sie gültig?

  • an Schultagen ab 15.00 Uhr
  • am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien rund um die Uhr
  • Monatsweise mit gleitender Gültigkeit

Wohin kann ich mit dem Ticket fahren?

  • im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz und im östlichen Teil des Kyffhäuserkreises

Wie erhalte ich meine Freizeitcard?

  • Eine Schulbescheinigung oder der durch die Schule abgestempelte Berechtigungsnachweis zusammen mit einem Lichtbild, ist bei der VGS wie folgt vorzulegen:
    • persönlich in den Betriebshöfen oder Agenturen
    • auf postalischen Weg
    • Einrichtung sammelt die Anträge und reicht gemeinschaftlich ein
  • Berechtigungsnachweise sind auf unserer Homepage (www.vgs-suedharzlinie.de/Formulare) oder in den Serviceagenturen (aktuelle Übersicht auf unserer Website) erhältlich.
  • Bei Vorlage des Nachweises und des aktuellen Lichtbildes füllen wir die persönliche Kundenkarte vor Ort zu unseren Servicezeiten aus (oder auch per Post).
  • Die Freizeitcard ist monatlich unter Vorlage der Kundenkarte bei unseren Fahrpersonalen als preiswerte Alternative für aktuell 12 Euro erhältlich.

(Künftige Tarifanpassungen sind zu berücksichtigen.)

Servicezeiten Betriebshöfe

  • Betriebshof Hettstedt (Ritteröder Straße 11, 06333 Hettstedt): Mo., Di., Mi.  Fr. 10.00 - 16.00 Uhr, Do. 10.00 - 18.00 Uhr
  • Betriebshof Sangerhausen (Riestedter Straße 41, 06526 Sangerhausen): Mo. - Fr. 10.00 - 14.00 Uhr

Wichtig:

  • Die Freizeitcard ist nur zur eigenen Nutzung bestimmt. Sie gilt ausschließlich zur Freizeitgestaltung und darf nicht zu Schul- oder Ausbildungszwecken verwendet werden.

WOCHENKARTEN/ MONATSKARTEN

Wochenkarten Jedermann

  • gültig für eine Person
  • übertragbar und streckenbezogen
  • innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer und Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • gleitend ab dem 1. Geltungstag gültig
  • an Wochenenden und an Feiertagen kostenlose Mitnahme von einem Erwachsenen und 2 Kindern bis 11 Jahre
  • im Stadtverkehr als Netzkarte

Monatskarten Jedermann

  • gültig für eine Person 
  • übertragbar und streckenbezogen
  • innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer und Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • gleitend ab dem 1. Geltungstag gültig
  • an Wochenenden und an Feiertagen kostenlose Mitnahme von einem Erwachsenen und 2 Kindern bis 11 Jahre
  • im Stadtverkehr als Netzkarte
  • Abschluss jeweils zum 1. eines jeden Monats möglich

Monatskarte im Abonnement

  • 10 Monate bezahlen – 12 Monate fahren 
  • gültig für eine Person
  • innerhalb der aufgedruckten Strecke beliebig viele Fahrten möglich
  • Ausgabe erfolgt durch Verwaltung
  • übertragbar und streckenbezogen
  • an Wochenenden und Feiertagen kostenlose Mitnahme von einem Erwachsenen und 2 Kindern bis 11 Jahre
  • im Stadtverkehr als Netzkarte 

 

60AKTIV-TICKET

Mit dem 60aktiv-Ticket quer durch die Heimat

  • Das Ticket ist für 46,00 € in den Bussen der Verkehrsgesellschaft Südharz nach Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes (z.B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)erhältlich. Es ist nur mit Unterschrift des Käufers gültig.
  • Das Ticket kann von Personen ab dem 60. Geburtstag erworben werden und ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
  • Es ist eine gleitende Monatsnetzkarte und berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im gesamten Liniennetz der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH. Kaufen Sie das Ticket zum Beispiel an einen 16. Oktober, dann ist es bis 15. November gültig.
  • Das 60aktiv-Ticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu 2 Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (11 Jahre) .
  • Auf den Linien 700 und 530 gilt das Ticket auschließlich in den Bussen der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH.

STADTVERKEHRE

Zone Stadtverkehr

  • gültig für eine Person im Stadtgebiet Luth. Eisleben, Hettstedt oder Sangerhausen
  • kein Zuschlag für den Umstieg innerhalb der Stadt 
  • nächster Anschluss ist zu nutzen
  • Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig

Kurzstrecke

  • gültig für eine Person 
  • ab Einstieg bis zu 3 Haltestellen 
  • nur in den Zonen der Stadtgebiete Luth. Eisleben,  Hettstedt oder Sangerhausen

LÄNDERTICKETS (NUR AUF LANDESNETZLINIEN)

zu den Landesnetzlinien gehören:

  • VGS-410 (Eisleben-Hettstedt-Aschersleben)
  • VGS-420 (Eisleben-Mansfeld-Hettstedt)
  • VGS-450 (Sangerhausen-Stolberg-Güntersberge)
  • VGS-460 (Sangerhausen-Pölsfeld-Wippra-Hettstedt)
  • Linie 700 (Eisleben-Querfurt)

Bahncard 25, 50 und My Bahncard 25/50

  • Inhaber einer Bahncard 25, 50 oder My Bahncard 25/50 erhalten bei Vorlage in den Landesnetzlinien einen ermäßigten Einzelfahrausweis Kind

Bahncard 100

  • Inhaber einer Bahncard 100 sind bei Vorlage auf den landebedeutsamen Linien zur kostenlosen Weiterfahrt berechtigt

Quer-durchs-Land-Ticket

  • kostenlose Mitnahme in den Landesnetzlinien
  • werktags ab 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages
  • Wochenenden und an Feiertagen bis 3.00 Uhr des Folgetages