alle Schülerinnen und Schüler der 1. – 12. Klasse
im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz und im östlichen Teil des Kyffhäuserkreises
(Künftige Tarifanpassungen sind zu berücksichtigen.)
Die Freizeitcard ist nur zur eigenen Nutzung bestimmt. Sie gilt ausschließlich zur Freizeitgestaltung und darf nicht zu Schul- oder Ausbildungszwecken verwendet werden.
zu den Landesnetzlinien gehören: