Verordnung (EU) Nr. 181/2011

Am 01.03.2013 tritt die Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in Kraft.  

Gemäß Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 ist geplant, das Eisenbahn-Bundesamt als Durchsetzungsstelle zu benennen.

Tarifbestimmungen neu ab 01. Februar 2013

neue Tarifbestimmungen ab 01. Februar 2013

Beförderungsbedingungen ab 01.Februar 2013

neue Beförderungsbedingungen ab 01. Febraur 2013

Neue Fahrpreise ab 01. Februar 2013

Liebe Fahrgäste, hier sehen Sie die neuen Fahrpreise ab 01. Februar.

Preisermittlung

Das gesamte Liniennetz der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH ist zur Fahrpreisberechnung in Teilstrecken unterteilt.

Wählen  

Sie auf dem Tarifschemaplan die von Ihnen gewünschte Fahrstrecke und in der Fahrpreistabelle den gewünschten Fahrausweis.

Zählen  

Sie nun die Anzahl der durchfahrenen Tarifpunkte o jeder Fahrplanfahrt einschließlich des Tarifpunktes, in welchem Sie den Zielort erreichen. Sind zwei Tarifpunkte miteinander verbunden , so zählt dieser als ein Tarifpunkt. Liegen Start und Ziel innerhalb eines Tarifpunktes, so zählt dies als eine Teilstrecke. Durchfahren Sie die größer markierten Tarifpunkte in Aschersleben, Hettstedt, Eisleben und Sangerhausen, so sind diese bei der Ermittlung der Teilstreckenanzahl nicht zu berücksichtigen.

Zahlen  

Sie beim Fahrer entsprechend den von Ihnen ermittelten Teilstrecken und dem von Ihnen gewählten Fahrausweis den in der Fahrpreistabelle abgelesenen Preis.

Gute Fahrt!